Im Januar 1956 veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil, das die Ablehnung der Entschädigungsansprüche deutscher Sinti und Roma bestätigte, mehr noch die rassistische Verfolgung selbst in Frage stellte und die Opfer des nationalsozialistischen Völkermords kriminalisierte.
Der Historiker Dr. Udo Engbring-Romang wird in seinem Vortrag die Hintergründe und die Auswirkungen eines Skandalurteils darstellen, für das sich der BGH erst 59 Jahre später entschuldigte.
Udo Engbring-Romang, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Antiziganismusforschung e.V., ist u.a. Autor des Buches „Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950“ und der Ausstellungen „Hornhaut auf der Seele“ – Die Geschichte zur Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen“ und „Der Weg der Sinti und Roma“.