Kosten-Rückgriff auf Angehörige bei Aufenthalten im Pflegeheim

Informationsabend mit Prof. Dr. Gerd Lautner und RA Christoph Kapp
Vortrag und Diskussion

Angesichts immer weiter steigender Lebenserwartung, medizinischen Fortschritts und der Notwendigkeit der Berufstätigkeit beider Ehegatten zur Sicherung des Lebensunterhalts steigt die Wahrscheinlichkeit im Falle der Pflegebedürftigkeit von Eltern, professionelle Hilfe in stationären Pflegeinrichtungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Trotz Pflegeversicherung bleibt bei einer durchschnittlichen Rente in aller Regel eine Finanzierungslücke, die zunächst durch eigene Ersparnisse abzudecken ist. Sind diese erschöpft, springt der Grundsicherungsträger ein und sichert so den weiteren Aufenthalt in der Pflegeinrichtung. Da die Leistungen der Grundsicherung nachrangig sind, wird dieser prüfen, ob Kinder vorhanden sind, die möglicherweise Unterhalt für ihre gebrechlichen Eltern zahlen können und müssen.

Diese Situation ist sowohl für Kinder als insbesondere für die pflegebedürftigen Eltern zumeist unangenehm. Die Kinder haben Angst, dass hohe Unterhaltsforderungen auf sie zukommen und dadurch der eigene Lebensstandard einzuschränken ist. Die Eltern wiederum wollen ihren Kindern finanziell nicht zur Last fallen.

Im Verlauf der Veranstaltung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Elternunterhalts dargestellt. Zunächst spricht Prof. Dr. Gerd Lautner vom Fachbereich Rechts-und Wirtschaftswissenschaften der TU Darmstadt einleitend die rechts- und sozialstaatlichen Verfassungsbezüge an. Sodann erläutert der Darmstädter Rechts- und Fachanwalt für Sozialrecht Christoph Kapp die konkrete verwaltungsrechtliche Gesetzeslage. Es bleibt Gelegenheit auftretende Fragen anzusprechen, gerade auch im Hinblick auf vorsorgende Gestaltungsmöglichkeiten.

Beginn: 
Mi, 15.03.2017 19:30
Veranstalter: 
Theater im Pädagog
Ort: 
Theater im Pädagog - TiP (Gewölbekeller)
Adresse: 
Pädagogstraße 5