Frauen-Recht auf Information und Selbstbestimmung

Information & Diskussion über die §§ 218 und 219a
Vortrag und Diskussion

Wir haben das Jahr 2019. Zu Beginn der siebziger Jahre gingen Frauen vor allem am internationalen Frauentag, dem 8. März, - auf die Straße und forderten die ersatzlose Streichung des §218. Die Grundsatzforderung war, dass Frauen alleine über ihre Körper verfügen müssen. Der Kampf der Frauen gegen den Paragrafen 218 ging von 1970 bis 1976, er beinhaltete Selbstbezichtigungen, Demonstrationen, Aktionen bei Ärztekongressen und den gemeinsamen Fahrten nach Holland, um dort abzutreiben.

Nachdem im Jahr 1976 ein erweitertes Indikationsmodell im Bundesstag abgestimmt wurde und somit halbherzig auf die Proteste der Frauen reagiert wurde, beschloss der Bundestag erst im Jahr 1995 ein neues Abtreibungsrecht. Nach der Auflösung der DDR war eine Neuregelung des § 218 notwendig geworden, weil in der DDR ein Fristenmodell bestand.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nun in Deutschland nach §218 weiterhin grundsätzlich rechtswidrig, bleibt jedoch straffrei, wenn die Schwangere eine Beratung bei einer staatlichen anerkannten Stelle nachweist und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind.

Dies war nicht die Einlösung der Forderung nach ersatzloser Streichung des Paragrafen, was die Frauen mit ihren Aktionen schon in den siebziger Jahren erreichen wollten, aber es war und ist eine Liberalisierung die Frauen eine gewisse Selbstentscheidung ermöglicht.

Und wo stehen wir heute?

Heute herrscht ein Klima, in dem Lebensschützer sich vor den Einrichtungen von Pro Familia postieren und Frauen, die zur § 218 Beratung kommen, als Mörderinnen beschimpfen. Ärztinnen werden von Lebensschützern angezeigt, wenn sie informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen („unerlaubte Werbung nach §219a“). Dieser Paragraf ist von 1933!

Unserer Meinung nach wird es Zeit, dass Frauen wieder aktiv werden und sich wehren: Deshalb unsere Veranstaltung, auf der wir zum einen überprüfen, ob und wie sinnvoll die bestehende Rechtslage, bezogen auf die Beratungspflicht, Beratungsablauf, die Versorgungslage (regional-/- überregional) und den medizinischen Qualitätsstandards beim Schwangerschaftsabbruch ist.

Inwieweit ist die alte Forderung der Frauen nach der ersatzlosen Streichung des §218 wieder neu zu stellen?

Zum zweiten setzen wir uns mit dem bestehenden §219a auseinander, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche „regelt“. Wir stellen die Fragwürdigkeit des Begriffs „Werbung“ dar und begründen, warum dieser Paragraf ersatzlos gestrichen werden soll/ muss.

Dazu informieren wir über die Position, die die Politik im Moment dazu einnimmt, und wir wollen mit den Anwesenden über unsere Forderungen und den Vorstellungen der Anwesenden diskutieren.

Maria Späh (Mitglied der erweiterten Fraktion LINKEN in der Stadtverordnetenversammlung)

Beginn: 
Mi, 06.03.2019 19:30
Veranstalter: 
Linksfraktion & DIE LINKE. Darmstadt
Ort: 
Großer Seminarraum von AGORA
Adresse: 
Erbacher Str. 89