Europarechtswidrigkeit der deutschen Leiharbeit?

Halten die deutsche Rechtslage und die Tarifvertragspraxis den europäischen Vorgaben stand?
Vortrag und Diskussion

Seit der weitgehenden Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anfang der 2000er Jahre ist die Zahl der Leiharbeitnehmer*innen sprunghaft von 288.000 Leiharbeitnehmer*innen auf zuletzt über 1.000.000 Leiharbeitnehmer*innen angestiegen. Leiharbeitnehmer*innen erhalten häufig nur zwei Drittel des Lohns der Stammbeschäftigten und sind die ersten, die in der Krise ihren Arbeitsplatz verlieren.

Abhilfe soll hier seit geraumer Zeit eine Richtlinie der Europäischen Union schaffen. Sie verlangt, dass Leiharbeitnehmer*innen nur vorübergehend im Betrieb eingesetzt werden und Stammbelegschaften gerade nicht ersetzt werden dürfen. Weiter will die Richtlinie eine Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer*innen und Stammbeschäftigten auch durch Tarifvertrag nur dann zulassen, wenn ein hinreichender Gesamtschutz gewährleistet ist.

Leiharbeitnehmer*innen klagen daher aktuell in Deutschland auf Gleichbehandlung und gegen die durch die DGB-Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände der Leiharbeitsbranche abgeschlossenen Tarifverträge. Auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht ist eine Klage anhängig.

Es diskutieren: Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Universität Bremen und Rechtsanwalt Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

Beginn: 
Mi, 26.06.2019 18:30
Veranstalter: 
VDJ AK Arbeitsrecht
Ort: 
Sitzungssaal I, Institut f. Sozialforsch
Adresse: 
Institut für Sozialforschung, Senckenberganlage 26
Stadt: 
Frankfurt am Main