Leitlinien zum Prozess der Digitalisierung Darmstadts

Vorgelegt vom Bündnis Demokratie statt Überwachung

Die Auswirkungen der digitalen Transformation betreffen uns alle. Es gilt, die Chancen wahrzunehmen unddie Risiken bewusst zu sehen und zu vermindern. Bei der Vernetzung von Mensch, Infrastruktur, Haushaltenund Verwaltung werden massenhaft personenbezogene und kommunale Daten produziert. Dies macht unsangreifbar, z.B. durch organisierte Kriminalität und Formen staatlicher Überwachung. Auch können Abhängigkeitenvon kommerziellen IT-Unternehmen entstehen. Nicht nur persönliche Bereiche, auch Bausteineder Daseinsvorsorge wie die Energie- und Wasserversorgung oder das Gesundheitswesen können betroffensein.Damit der Prozess der weiteren Digitalisierung Darmstadts demokratisch kontrolliert und im Interesse derBürgerinnen und Bürger erfolgt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Digitalisierungsprozess muss dem Gemeinwohl verpflichtet sein und der parlamentarisch kontrollierten ommunalen Selbstverwaltung unterliegen.
  • Ziel der digitalen Umgestaltung muss stets eine sozial und ökologisch nachhaltige Verbesserung der kommunalen Daseinsvorsorge sein. Rahmenvorgaben und grundlegende Entscheidungen bezüglich der digitalen Strukturentwicklung, dem Einsatz von Soft- und Hardware sowie der personellen Umgestaltung von Verwaltung und Eigenbetrieben obliegen weiterhin der Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt die Vorgaben für die „Digitalstadt Darmstadt GmbH“.
  • Der Digitalisierungsprozess muss von Bürgervertreterinnen und -vertretern sowie den Personalvertretungen in Kommune und Stadtwirtschaft begleitet werden, um unsoziale Konsequenzen und Abhängigkeiten von Technologie-Anbietern zu vermeiden. Im Interesse der demokratischen Partizipation müssen sowohl die Vorhaben von „Digitalstadt Darmstadt GmbH“ als auch die Entscheidungsfindung der Stadtverodnetenversammlung transparent sein. Das heißt, Planungen und Entscheidungsvorlagen müssen rechtzeitig und in sprachlich verständlicher Weise öffentlich zugänglich sein.
  • Es sind ein Technik- und ein Ethik-Rat zu installieren, die gegenüber der Stadtverordnetenverammlung berichts- und auskunftspflichtig sind. Auch die Arbeit dieser Instanzen muss für Bürgerinnen und Bürger sowie für Beschäftigte stets in sprachlich verständlicher Weise einsehbar sein.
  •  Kommunale Dienste sind weiterhin auch analog anzubieten. Eine Spaltung der Gesellschaft ist zu vermeiden.
  •  Entscheidungen müssen revidierbar sein. Verträge müssen für die Zukunft überschaubar und möglichst konsequenzenlos kündbar sein.
  •  Die Stadtverwaltung braucht ausreichend Stellen für eigenes Personal, das in Fragen der digitalen Technik und ihrer sozialen Auswirkungen fachkundig ist.  
  • Die digitale Infrastruktur, Plattformen und grundlegende Dienste sollen auf der Grundlage von Prinzipien der freien Software entwickelt werden. Bei der Beschaffung von IT-Diensten sind kleine regionale Anbieter und alternative Geschäftsmodelle bevorzugt zu berücksichtigen.
  • Personenbezogene Daten dürfen so wenig wie möglich anfallen (Privacy by Design), sie dürfen nicht weitergegeben und verkauft werden. Nicht-personenbezogene Daten sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (Open Data).
  • Bildungsinitiativen und die Entwicklung von Beteiligungsformen sollen die demokratische Kontrolle des Prozesses unterstützen.
  • Der digitalen Sicherheit im Sinne des Schutzes vor Fälschungen, Datendiebstahl und Sabotage ist höchste Priorität einzuräumen.
Bündnis Demokratie statt Überwachung
16.03.2018