Fusion Klinikum Darmstadt und Elisabethenstift soll anlaufen

Wesentliche Forderung von der Gewerkschaft ver.di nicht erfüllt
Erhard Schleitzer

Die Fusion des Klinikums Darmstadt mit dem Elisabethenstift der Agaplesion gAG wird nun in einem Stufenplan auf den Weg gebracht. Am 25.9.25 stimmte die Stadtverordnetenversammlung der beabsichtigten Fusi­on unter bestimmten Auflagen zu. Die geplante Fusion stieß aber bei den meisten Stadtverord­neten auf wenig Begeisterung.

Nach dem neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist neben der personellen, apparativen und strukturellen Ausstattung ein entscheidendes Qualitätskriterium die Mindestzahl der festgelegten Fallmengen. Erreichen die Klinken die Min­destbehandlungszahlen für eine Leistungsgruppe (medizinischer Leistungen, die Kranken­häusern zugewiesen werden) nicht, be­kommen sie keine Be­rechtigung mehr, diese Leistungsgruppen zu erbringen. Sie erhalten nicht mehr die in dem neuen Gesetz vor­gesehene Vorhaltevergütung, was natürlich den Bestand der Klinik gefährdet. Sowohl das Kli­nikum als auch das Elisabethenstift liegen in einer Reihe der Erfüllungskriterien für die Berechti­gung einer Leistungsgruppe darunter oder nur knapp darüber. Durch den Zusammenschluss der beiden Häuser könnten dann die Mindestmengenleistungen in ausreichender Fallzahl erbracht werden.

Der finanzielle Druck auf beide Krankenhäuser wird daher immens, durch einen Zusammenschluss die Kriterien nach dem KHVVG zu erfüllen. Die Linke brachte es in der Stadtverordnetenversammlung auf den Punkt : Es ist eine durch die Ge­sundheitsreform „erzwungene Fusion“.

Bereits vor der Stadtverordnetenversammlung erfolgten von Seiten des Magistrats folgende Aussagen zur beabsichtigten Vertragsgestaltung:

  • Kein kirchliches Arbeitsrecht,
  • Umsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes (allerdings nicht des weitergehenden Mitbestim­mungsgesetzes in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats),
  • „Anlehnung“ an den Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD),
  • Bezahlung der Mitarbeitenden des E-Stifts an diese Vergütungsstrukturen innerhalb der nächsten 3 Jahre,
  • die Tochtergesellschaften SSG (Klinikum) und KCS Elisabethenstift) sollen nach den jeweiligen Branchentarifen (nicht TV ÖD) bezahlt werden,
  • keine betriebsbedingte Kündigung in den ersten 5 Jahren bedingt durch die Holding.

Wegen der noch zahlreichen Unwägbarkeiten brachte die regierende Koalition von Grünen, CDU und Volt sowie die SPD einen Maßgabe-Antrag ein, der vom Stadtparlament beschlossen wurde. Als Vor­aussetzungen für die Fusion werden formuliert, dass die in Aussicht gestellten Landeszuschüsse auch ausgezahlt werden und dass das Finanzamt Frankfurt dem Gesellschaftervertrag zustimmt. Außerdem solle die Fusion scheitern, wenn in Bezug auf die Bezahlung „keine Angleichung der wesentlichen Arbeits­bedingungen erreicht wird“. 

Kritik von ver.di

Die Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass sie bei den bisherigen Verhandlungen außen vor gelassen wurde. ver.di forderte von Anfang an, dass das gemeinsame Krankenhaus auch einheitli­che Arbeitsbedingungen gewähren muss und dass es zu keinen Verschlechterungen der Arbeits­bedingungen kommen darf. Da z. B. beabsichtigt ist, die Allgemein- und Unfallchirurgie und die In­nere Medizin vom Elisabethenstift in das Klinikum zu verlagern, bedeutet das für viele Beschäftig­te, dass Teams auseinander gerissen werden und sie das gewohnte Umfeld mit Kolleg*innen verlas­sen müssen. Dabei ist es mehr als fraglich, ob bei der Umschichtung und Verschiebung der Abtei­lungen in die zwei Krankenhäuser alle Beschäftigten gehalten werden können.

Der angekündigte Austritt des Klinikums Darmstadt aus dem kommunalen Arbeitgeberver­band und eine jahrelange Übergangsfrist zur Angleichung der Arbeitsbedingungen im Elisabethen­stift sei nach Aussage von ver.di für die Kolleg*innen ein Affront.

Die wichtigsten Forderungen der Gewerkschaft sind:

100 Prozent TVöD-Anwendung, verbindlich über einen Haustarifvertrag mit den Gewerkschaften geregelt und 

sofortige Angleichung der Gehälter und Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter*innen im Elisa­bethenstift, 

Vollanwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Ausschluss des Tendenzschutzes),

Paritätische Beteiligung der Arbeitnehmer*innenvertreter im Aufsichtsrat nach dem Mitbestim­mungsgesetz ohne Einschränkung - keine 1/3 Beteiligung, 

Insourcing der Service-Bereiche, 

Sicherstellung uneingeschränkter medizinischer Versorgung bei Schwangerschaftsabbruch durch das neue Krankenhaus,

Sicherstellung der „weltlichen /säkularen Ausrichtung der zukünftigen Krankenhaus Unterneh­men.

ver.di fasst das so zusammen: Für die Beschäftigten kann das nur bedeuten, selbst aktiv zu werden. 


 


 


 


 


 


 


 


 

28.09.2025