Die Fusion des Klinikums Darmstadt mit dem Elisabethenstift der Agaplesion gAG wird nun in einem Stufenplan auf den Weg gebracht. Am 25.9.25 stimmte die Stadtverordnetenversammlung der beabsichtigten Fusion unter bestimmten Auflagen zu. Die geplante Fusion stieß aber bei den meisten Stadtverordneten auf wenig Begeisterung.
Nach dem neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist neben der personellen, apparativen und strukturellen Ausstattung ein entscheidendes Qualitätskriterium die Mindestzahl der festgelegten Fallmengen. Erreichen die Klinken die Mindestbehandlungszahlen für eine Leistungsgruppe (medizinischer Leistungen, die Krankenhäusern zugewiesen werden) nicht, bekommen sie keine Berechtigung mehr, diese Leistungsgruppen zu erbringen. Sie erhalten nicht mehr die in dem neuen Gesetz vorgesehene Vorhaltevergütung, was natürlich den Bestand der Klinik gefährdet. Sowohl das Klinikum als auch das Elisabethenstift liegen in einer Reihe der Erfüllungskriterien für die Berechtigung einer Leistungsgruppe darunter oder nur knapp darüber. Durch den Zusammenschluss der beiden Häuser könnten dann die Mindestmengenleistungen in ausreichender Fallzahl erbracht werden.
Der finanzielle Druck auf beide Krankenhäuser wird daher immens, durch einen Zusammenschluss die Kriterien nach dem KHVVG zu erfüllen. Die Linke brachte es in der Stadtverordnetenversammlung auf den Punkt : Es ist eine durch die Gesundheitsreform „erzwungene Fusion“.
Bereits vor der Stadtverordnetenversammlung erfolgten von Seiten des Magistrats folgende Aussagen zur beabsichtigten Vertragsgestaltung:
- Kein kirchliches Arbeitsrecht,
- Umsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes (allerdings nicht des weitergehenden Mitbestimmungsgesetzes in Bezug auf die Besetzung des Aufsichtsrats),
- „Anlehnung“ an den Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD),
- Bezahlung der Mitarbeitenden des E-Stifts an diese Vergütungsstrukturen innerhalb der nächsten 3 Jahre,
- die Tochtergesellschaften SSG (Klinikum) und KCS Elisabethenstift) sollen nach den jeweiligen Branchentarifen (nicht TV ÖD) bezahlt werden,
- keine betriebsbedingte Kündigung in den ersten 5 Jahren bedingt durch die Holding.
Wegen der noch zahlreichen Unwägbarkeiten brachte die regierende Koalition von Grünen, CDU und Volt sowie die SPD einen Maßgabe-Antrag ein, der vom Stadtparlament beschlossen wurde. Als Voraussetzungen für die Fusion werden formuliert, dass die in Aussicht gestellten Landeszuschüsse auch ausgezahlt werden und dass das Finanzamt Frankfurt dem Gesellschaftervertrag zustimmt. Außerdem solle die Fusion scheitern, wenn in Bezug auf die Bezahlung „keine Angleichung der wesentlichen Arbeitsbedingungen erreicht wird“.
Kritik von ver.di
Die Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass sie bei den bisherigen Verhandlungen außen vor gelassen wurde. ver.di forderte von Anfang an, dass das gemeinsame Krankenhaus auch einheitliche Arbeitsbedingungen gewähren muss und dass es zu keinen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen kommen darf. Da z. B. beabsichtigt ist, die Allgemein- und Unfallchirurgie und die Innere Medizin vom Elisabethenstift in das Klinikum zu verlagern, bedeutet das für viele Beschäftigte, dass Teams auseinander gerissen werden und sie das gewohnte Umfeld mit Kolleg*innen verlassen müssen. Dabei ist es mehr als fraglich, ob bei der Umschichtung und Verschiebung der Abteilungen in die zwei Krankenhäuser alle Beschäftigten gehalten werden können.
Der angekündigte Austritt des Klinikums Darmstadt aus dem kommunalen Arbeitgeberverband und eine jahrelange Übergangsfrist zur Angleichung der Arbeitsbedingungen im Elisabethenstift sei nach Aussage von ver.di für die Kolleg*innen ein Affront.
Die wichtigsten Forderungen der Gewerkschaft sind:
• 100 Prozent TVöD-Anwendung, verbindlich über einen Haustarifvertrag mit den Gewerkschaften geregelt und
• sofortige Angleichung der Gehälter und Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter*innen im Elisabethenstift,
• Vollanwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (Ausschluss des Tendenzschutzes),
• Paritätische Beteiligung der Arbeitnehmer*innenvertreter im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz ohne Einschränkung - keine 1/3 Beteiligung,
• Insourcing der Service-Bereiche,
• Sicherstellung uneingeschränkter medizinischer Versorgung bei Schwangerschaftsabbruch durch das neue Krankenhaus,
• Sicherstellung der „weltlichen /säkularen Ausrichtung der zukünftigen Krankenhaus Unternehmen.
ver.di fasst das so zusammen: Für die Beschäftigten kann das nur bedeuten, selbst aktiv zu werden.