Regelbetrieb an Grundschulen ab 22.Juni
"Remonstration" - Wer nicht näher mit dem Beamtenrecht vertraut ist, dem wird dieser Begriff wenig sagen. Es ist eine Möglichkeit für Beamt*innen gegen eine Weisung von vorgesetzter Stelle einen Einwand zu erheben, wenn diese Weisung nicht rechtmäßig erscheint. Die Beamt*innen können sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren oder Schadensersatzansprüchen schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird.